Auf ca. 1.200 m² Grundstück (grob ca. 59 m x 20 m) können nach Rücksprache mit Stadtplanungsamt zwei Baukörper errichtet werden. Der Abriss der derzeitigen Aufbauten wäre hierfür notwendig. Das Baurecht leitet sich aus dem § 34 Baugesetzbuch ab, wonach sich an der Umgebungsbebauung zu orientieren ist. Grob planbar wären folgende 2 Mehrfamilienhäuser:Straßenbegleitend: ca. 13 m x ca. 12 m mit 3 Vollgeschossen und ausgebautem Dach. hinterer Grundstücksbereich: ca. 10 m x ca. 10 m mit 2 Vollgeschossen und ausgebautem Dach. Das Flurstück ist rechteckig geschnitten und aktuell mit einem Wohngebäude, Baujahr ca. 1930 und Nebengelassen bebaut. Das Objekt umfasst derzeit eine Wohnfläche von ca. 200 m². Das Flurstück ist voll erschlossen (Wasser, Abwasser, Strom). Gas liegt auf der Straße an.
Einheit: | LW-1950 |
Objekttyp: | Grundstück |
Kaufpreis: | 849.990 € |
Fläche ca.: | 1200 m² |
Käuferprovision: | 7,14 % inkl. 19% Mwst. vom Kaufpreis |
Objektzustand: | gepflegt |
Grundstücksfläche ca.: | 1200 m² |
Verfügbar ab: | nach Absprache |
Grundstückstyp: | Wohnen |
Erschließung: | Erschlossen |
Bebaubar nach: | Wie Nachbarbebauung |
Preis/m²: | 708 € |
Ihr Ansprechpartner:
Hinweis: Die Provision beträgt 7,14 % inkl. 19% Mwst. und errechnet sich vom beurkundeten Bruttokaufpreis. Sie wird fällig mit notariell beurkundetem Kaufvertrag.
Hinweis: Die Provision beträgt 7,14 % inkl. 19% Mwst. und errechnet sich vom beurkundeten Bruttokaufpreis. Sie wird fällig mit notariell beurkundetem Kaufvertrag.